Home » FAQ zum Thema KFZ Gutachten
Nachdem Sie die Unfallstelle gesichert haben, versuchen Sie am besten, die Situation mit Ihrem Handy möglichst genau zu fotografieren. Machen Sie Bilder von den Fahrzeugen und den sichtbaren Schäden. Auch die Position der Fahrzeuge auf der Straße sollte erkennbar sein. Gibt es sichtbare Bremsspuren oder Verkehrsschilder, können auch Beweise davon Ihnen später helfen. Notieren Sie die Kontakt- und Versicherungsdaten aller Beteiligten. Falls es Zeugen gibt, holen Sie auch deren Kontaktdaten ein.
Sie sollten immer dann einen KFZ-Gutachter in Berlin beauftragen, wenn Sie nicht eindeutig beurteilen können, ob es sich nur um einen geringfügigen Schaden handelt. Gerade bei sehr modernen Fahrzeugen verbergen sich hinter kleinen äußeren Schäden oft teure Beschädigungen an Sensoren, Stoßfängern oder der Fahrzeugtechnik. Mit einem Gutachten können Sie die Reparaturkosten und mögliche weitere Ansprüche wie eine Wertminderung oder einen Nutzungsausfall zuverlässig feststellen.
Keinesfalls sollten Sie Ihr Fahrzeug vor der Begutachtung durch einen KFZ-Gutachter in Berlin reparieren lassen oder anderweitig verändern. Nur dann können wir den unfallbedingten Schaden vollständig und nachvollziehbar dokumentieren. Andernfalls gehen wichtige Beweise verloren. Nachdem wir das Gutachten erstellt haben, entscheiden Sie selbst, ob und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Gerade bei einem größeren Unfall kann es passieren, dass ein Fahrzeug nicht mehr oder nicht mehr sicher auf der Straße bewegt werden kann. Es wird dann meistens von der Unfallstelle abgeschleppt und in eine Werkstatt gebracht. Unser KFZ-Gutachter kommt dann gerne zu Ihnen oder in die Werkstatt nach Berlin, um vor Ort das Gutachten zu erstellen. In der Regel sind wir innerhalb von 60 Minuten vor Ort.
Zum vereinbarten Termin halten Sie möglichst den Fahrzeugschein und die Daten des Unfallgegners bereit, damit wir gleich alles Notwendige veranlassen und Fristen einhalten können. Sollte die Polizei ein Aktenzeichen erstellt haben, benötigen wir auch dieses von Ihnen. Daneben helfen uns auch Fotos vom Unfallort und ein Unfallbericht bei der Begutachtung. Gab es bereits frühere Schäden an Ihrem Fahrzeug, dann helfen uns Rechnungen oder frühere Gutachten ebenfalls bei der Einordnung.
In dem KFZ-Gutachten werden alle Fahrzeugschäden ausgeführt, die durch den Unfall entstanden sind. Wir dokumentieren diese Schäden mit Fotos und beschreiben die notwendigen Reparaturmaßnahmen. Außerdem kalkulieren wir die Reparaturkosten und prüfen je nach Schadensbild weitere Faktoren wie eine Wertminderung, einen Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Sie erhalten von unserem KFZ-Gutachter aus Berlin eine vollständige Grundlage für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug nicht nur auf die sichtbaren Schäden, sondern vor allem auf die Beschädigungen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Oftmals handelt es sich dabei um Schäden, die durch den Stoß an der empfindlichen Fahrzeugtechnik entstanden sind. Dafür nutzen wir die technische Untersuchung und die Herstellerangaben zu den erforderlichen Reparaturwegen.
Mit einem Gutachten in der Hand können Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall für alle nachvollziehbar festhalten. Sie können sämtliche Aussagen und Ansprüche mit Fotos, einer fachkundigen Beschreibung des Schadens und einer technischen Bewertung belegen. Daraus ergibt sich dann auch, welche Reparaturen nötig sind. Das alles muss festgehalten werden, bevor das Fahrzeug repariert wird. Das Gutachten verwenden Sie dann für die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und bei Bedarf auch für einen Anwalt.
Nach einem Unfall verlieren viele Fahrzeuge an Wert. Um festzustellen, ob eine solche Wertminderung vorliegt, prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur auf dem Markt weniger wert ist als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dafür berücksichtigen wir unter anderem das Alter, die Laufleistung, potenzielle Vorschäden, den Fahrzeugwert und die Art des Unfallschadens. Nicht jeder Schaden führt automatisch zu einer Wertminderung. Sollte ein Anspruch bestehen, ermittelt unser KFZ-Gutachter in Berlin die Höhe direkt mit im Gutachten.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie unmittelbar vor dem Unfall für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt hätten aufwenden müssen. Der Restwert beschreibt dagegen den Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs im jetzigen Zustand. Beide Werte sind vor allem bei größeren Schäden und einem möglichen wirtschaftlichen Totalschaden wichtig. Wir ermitteln sie im Gutachten, damit Sie Ihre Ansprüche richtig abrechnen können.
Sie können einen Termin bei unserem KFZ-Gutachter in Berlin entweder telefonisch oder online vereinbaren. Teilen Sie uns kurz mit, wo sich Ihr Fahrzeug gerade befindet und um welchen Schaden es sich grob handelt. Anschließend stimmen wir einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir sind immer darum bemüht, sehr schnell bei Ihnen vor Ort zu sein.
In der Regel sind wir innerhalb von 60 Minuten in ganz Berlin bei Ihnen vor Ort. Der KFZ-Gutachter kommt entweder zum Unfallort oder dorthin, wo sich das Unfallfahrzeug gerade befindet. Das kann zum Beispiel auch die KFZ-Werkstatt sein.
Im Rahmen der Begutachtung prüfen wir Ihr Fahrzeug und dokumentieren alle erkennbaren und versteckten Unfallschäden. Wir fotografieren die beschädigten Teile und ermitteln, welche Reparaturen für eine Instandsetzung erforderlich sind. Anschließend kalkulieren wir die Reparaturkosten.
Nach der Aufnahme des Schadens erstellen wir Ihr KFZ-Gutachten unverzüglich. Wenn wir alle nötigen Informationen vorliegen haben, erhalten Sie es in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Sollten wir uns noch weitere Informationen einholen müssen, dann verzögert sich die Bearbeitung manchmal etwas. Wir halten Sie aber zu jeder Zeit über den aktuellen Stand der Bearbeitung auf dem Laufenden.
Sie erhalten das fertige Gutachten selbstverständlich auch selbst als digitale Ausfertigung per E-Mail zugeschickt. Sie haben sämtliche Informationen also auch selbst in der Hand, wenn Sie diese für die weitere Schadensabwicklung benötigen. Um Ihnen Arbeit zu ersparen, leiten wir das fertige Gutachten gern an die gegnerische Versicherung weiter.
In welcher Höhe die Kosten für Ihr KFZ-Gutachten ausfallen, hängt schlussendlich vom Umfang des Schadens ab und welcher Aufwand sich daraus für die Begutachtung ergibt. Bei einem größeren Schaden muss unser KFZ-Gutachter entsprechend mehr Fahrzeugbereiche prüfen und die anfallenden Reparaturkosten detaillierter kalkulieren. Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden und kein Bagatellschaden vorliegt, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung diese Kosten.
Wer die Kosten eines KFZ-Gutachtens trägt, hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Trägt der Unfallgegner die Schuld, dann übernimmt dessen Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für Ihren KFZ-Gutachter in Berlin. Das Gutachten ist für die Feststellung des Schadens wichtig.
Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie die Gutachterkosten nicht selbst vorstrecken. Wir rechnen die Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Dafür benötigen wir die Versicherungsdaten des Unfallgegners und eine Abtretungserklärung von Ihnen.
Wir rechnen die Gutachterkosten gerne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, wenn der Unfallgegner für den Schaden haftet. Nach der Begutachtung senden wir das Gutachten zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Versicherung. Sie selbst erhalten die Unterlagen ebenfalls.
Sollte die Schuldfrage noch offen sein, dann muss zunächst geklärt werden, wer den Unfall verursacht hat und ob für Sie eine Mitschuld besteht. Ergibt sich aus dieser Beurteilung eine geteilte Haftung, dann werden die Kosten entsprechend der Haftungsquote berücksichtigt. Trägt der Unfallgegner beispielsweise zu 70 Prozent die Verantwortung, übernimmt seine Versicherung auch 70 Prozent der Gutachterkosten. Stellt sich heraus, dass der Unfallgegner allein haftet, trägt dessen Versicherung die Kosten vollständig.
Ein KFZ-Gutachten ist dann unabhängig, wenn Sie selbst den KFZ-Gutachter in Berlin damit beauftragen. Er handelt dann nicht im Auftrag und im Interesse der gegnerischen Versicherung, sondern beurteilt die entstandenen Schäden objektiv. Als unabhängige KFZ-Gutachter bewerten wir den Schaden ausschließlich anhand der technischen Feststellungen und nicht nach den Vorgaben der gegnerischen Versicherung – einschließlich aller Reparaturkosten sowie weiterer Ansprüche wie einer Wertminderung oder einem Nutzungsausfall.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen KFZ-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen auf keinen Fall den Sachverständigen nehmen, den die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt. Die einzige Voraussetzung ist allerdings, dass ein Gutachten zur Beurteilung des Schadens zwingend erforderlich ist. Bei einem Bagatellschaden wird die Versicherung lediglich einen Kostenvoranschlag anfordern.
Nein, Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen, der oft auch in deren Interesse handelt. Stattdessen haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen KFZ-Gutachter in Berlin zu beauftragen. Die Gutachterkosten übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel die gegnerische Versicherung.
Den Rat eines Verkehrsrechtsanwaltes sollten Sie immer dann einholen, wenn die Schuldfrage unklar ist oder die gegnerische Versicherung einfach Positionen kürzt. Rechtliche Unterstützung ist in aller Regel auch dann erforderlich, wenn ein Personenschaden oder ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden ist. Bei einem vollständig unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel sogar die Anwaltskosten.
Gerne übernehmen wir die Formalitäten und auch den Austausch mit der Versicherung. Wir leiten das Gutachten weiter und beantworten gerne auch technische Rückfragen zum Schaden. Sollte es zu rechtlichen Stolpersteinen kommen, dann vermitteln wir den Sachverhalt gerne an einen Verkehrsrechtsanwalt, der dann die weitere Korrespondenz übernimmt.
Ein reiner Kostenvoranschlag reicht immer dann aus, wenn Ihr Fahrzeug nur einen eindeutig kleinen und oberflächlichen Schaden hat. Das ist zum Beispiel bei einem leichten Kratzer ohne weitere Hinweise auf Beschädigungen der Fall. Sobald der Umfang des Schadens nicht klar ist, sollten Sie einen KFZ-Gutachter aus Berlin einschalten. So gehen Sie nicht das Risiko ein, dass Sie später auf verdeckten Schäden sitzen bleiben.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt immer dann vor, wenn eine Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert nicht mehr wirtschaftlich ist. Dafür vergleicht der KFZ-Gutachter aus Berlin die voraussichtlichen Reparaturkosten mit dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert Ihres Fahrzeugs. Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sich eine Reparatur für Ihr Fahrzeug nicht mehr lohnt. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sinnvoll sein.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Schaden auf der Grundlage des Gutachtens abzurechnen, ohne dass Sie Ihr Fahrzeug auch tatsächlich reparieren lassen. In diesem Fall bekommen Sie die erforderlichen Reparaturkosten in der Regel netto ausgezahlt, also ohne Mehrwertsteuer. Ob Sie das Fahrzeug anschließend reparieren, weiterfahren oder verkaufen, entscheiden Sie selbst. Bei einem Totalschaden gelten dafür allerdings besondere Regelungen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall während der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung nicht nutzen können, dann steht Ihnen in vielen Fällen ein Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu. Für denselben Zeitraum können Sie in der Regel nur eine dieser beiden Leistungen geltend machen. Beim Nutzungsausfall erhalten Sie eine Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug. Wenn Sie einen Mietwagen benötigen, müssen dessen Kosten und die Fahrzeugklasse angemessen sein.
Akzeptieren Sie eine Kürzung niemals einfach so. Vergleichen Sie das Schreiben der Versicherung mit Ihrem Gutachten und lassen Sie rechtlich prüfen, welche Positionen betroffen sind. Bei technischen Rückfragen erläutert unser KFZ-Gutachter gerne die Angaben in seinem Gutachten. Sollte es um rechtliche Einwände gehen, dann vermitteln wir Sie gerne an einen Verkehrsrechtsanwalt.
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